Chiffrierte Stellenzeigen

Chiffreanzeige
Eine typische Chiffreanzeige

Unternehmen und Arbeitssuchende können in Tageszeitungen oder Zeitschriften eine Anzeige schalten, um ein Stellenangebot oder ein Stellengesuch zu inserieren. Manchmal möchte man dabei nicht die persönlichen Daten wie z.B. Telefonnummer, Namen, Firmennamen etc. preisgeben. Das kann verschiedene Gründe haben, z.B. wenn man in ungekündigter Stellung ist und nicht möchte, dass der derzeitige Arbeitgeber davon erfährt, dass man die Firma wechseln möchte. Genauso kann es umgekehrt sein, dass die Firmenleitung auf der Suche nach einem Nachfolger ist, die betreffende Person jedoch noch nichts "von ihrem Glück" wissen soll. Für solche Fälle bietet sich an, eine Chiffreanzeige zu schalten.

Das bedeutet, die Anzeige wird zwar geschaltet, es werden jedoch keinerlei Daten veröffentlicht. So wird die Anonymität gewahrt. Die Kontaktaufnahme erfolgt über die Redaktion der Zeitung. Für die Bewerber bedeutet das im Grunde folgendes:

  • Man erstellt wie gewöhnlich eine Bewerbungsmappe und legt sie mit dem Bewerbungsanschreiben in ein Umschlag.
  • Neben der Absenderadresse und Porto kommt die Empfängeradresse mit der Chiffrenummer. In diesem Fall leitet die Zeitung den Umschlag ungeöffnet an das Unternehmen weiter.

Manchmal möchte man der Zeitung noch etwas mitteilen, z.B. ein Sperrvermerk, dass die Unterlagen an den derzeitigen Arbeitgeber nicht geschickt werden sollen. Es könnte ja sein, dass hinter der Anzeige das derzeitige Unternehmen steckt. In dem Fall geht man folgendermaßen vor.

  • Auf dem Umschlag mit den Bewerbungsunterlagen schreibt man als Empfängeradresse lediglich
    Bewerbungsunterlagen für
    Chiffre: <Chiffrenummer>
    .
  • Diesen Umschlag legt man in einen zweiten Umschlag. Darauf kommt als Empfänger die Adresse der Zeitung, ohne die Chiffrenummer.
  • Zusätzlich legt man in den zweiten Umschlag ein Begleitschreiben bei, in dem darum gebeten wird, dass die Bewerbungsunterlagen nicht an die Firma XYZ geschickt werden sollen. Man kann auch mehrere Firmen auflisten, z.B. ehemalige Unternehmen, bei denen man sich auf keinen Fall bewerben möchte.
  • Für solche Fälle sollte man auch einen adressierten Rückumschlag beilegen, damit die Redaktion die Bewerbungsunterlagen zurück schicken kann.

Man sollte stets bedenken, dass man nicht weiß, an wen die Unterlagen geschickt werden. Man kann nicht nachfragen, was aus den Unterlagen geworden ist und kann sie auch nicht zurückfordern. Man weiß nicht, ob sich ein seriöses Unternehmen dahinter verbirgt. Sollte man Bedenken haben, kann man zunächst eine Kurzbewerbung abschicken und angeben, dass man bei Interesse die ausführlichen Unterlagen zuschicken kann.

Chiffreanzeigen sind bei manchen aus diesen Gründen unbeliebt. Viele zweifeln an der Seriösität des Unternehmens. Das kann man jedoch pauschal nicht so stehen lassen. Viele Unternehmen haben gute Gründe, warum sie eine Chiffreanzeige schalten und viele Menschen haben bereits einen normalen Job auf diesem Wege erhalten.

Es ist zwar nicht üblich, dass die Bewerber eine Chiffreanzeige schalten, das kann jedoch manchmal vorkommen. In solchen Fällen gelten dieselben Regeln wie bei der Bewerbung auf eine chiffrierte Stellenanzeige.